Der Umzug in ein neues Heim ist mit viel Freude verbunden, aber er birgt auch jede Menge Stressfaktoren in sich. Aus diesem Grund ist eine gute Vorbereitung auf den eigenen Umzug besonders wichtig. Hierbei sollten einige Fristen und Termine beachtet werden. So ist beispielsweise die Kündigungsfrist der bisherigen Wohnung zu beachten, die in der Regel drei Monate beträgt. Wer zu spät kündigt, muss im schlimmsten Fall für einen gewissen Zeitraum zwei Mieten zahlen.
Die Verpackung muss stimmen
Aber auch die Verpackung des wertvollen und oft zerbrechlichen Umzugsguts gehört zu den wichtigen Vorbereitungen. Das nötige Packmaterial, wie Kartons, Seidenpapier und Co. findet man preiswert und in großer Auswahl bei pack-it-smart. Dort kann man in aller Ruhe die richtige Verpackung für den edlen Tropfen, für die eleganten Kleider oder auch die zerbrechlichen Porzellantassen aus Großmutters Zeiten aussuchen.
Insbesondere einen Faltkarton hier zu bestellen, macht Sinn. Diese sind nicht nur kostengünstig und bieten eine Menge Stauraum. Durch die genormten Maße lassen sie sich sehr gut stapeln und nehmen im Transporter nur wenig Platz weg. Sind sie ausgepackt, können sie problemlos zusammengefaltet und platzsparend im Keller untergebracht werden. Aufgrund ihrer hohen Stabilität lassen sich diese nämlich sogar noch beim nächsten Umzug einsetzen.
Nach dem Umzug
Doch selbst wenn der anstrengendste Teil des Umzugs überstanden, alle Möbel aufgestellt und Kartons ausgepackt sind, ist der Stress noch nicht vorüber. Jetzt gilt es, möglichst zeitnah die alte Wohnung zu renovieren, den Balkon neu zu streichen und eine ordnungsgemäße Übergabe an den Vermieter zu organisieren.
Außerdem müssen alle nur erdenklichen Behörden, Ämter, Versorger und Co. informiert werden, dass man ab sofort unter einer neuen Anschrift zu erreichen ist. Idealerweise macht man sich noch lange vor dem Umzug eine Checkliste, wer informiert werden muss, damit auch niemand vergessen wird. Hierbei können die Kontoauszüge eine wertvolle Hilfestellung bieten, erkennt man auf diesen zumindest, welchen Institutionen gegenüber man Zahlungsverpflichtungen hat.
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